Ihre Spende an die IFO geht zu 100 Prozent in die direkte Flüchtlingsarbeit. Vorstand und Aktive arbeiten ehrenamtlich. Wir sind durch das Finanzamt Bergisch Gladbach als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt, Ihre Spende ist somit steuerlich abzugsfähig. Bei Spenden ab 200 EUR stellen wir Ihnen gerne Spendenbescheinigungen aus. Tragen Sie dazu bitte Ihre vollständige Anschrift in den Verwendungszweck der Überweisung ein.
Bei Beträgen bis 200 EUR benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns, es genügt ein sogenannter Vereinfachter Zuwendungsnachweis „Vereinfachter Zuwendungsnachweis“, den Sie sich hier herunterladen können. Legen Sie diesen Zuwendungsnachweis zusammen mit dem Kontoauszug Ihrer Steuererklärung bei.
Nach Abstimmung kann auch für eine spezielle Aufgabe/ein spezielles Projekt gespendet werden, das dann im Verwendungszweck vermerkt werden kann.
Kontoinhaber: IFO Individuelle Flüchtlingshilfe Overath
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe
Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99
Kontonummer 0325 557 445
IBAN DE32 3705 0299 0325 5574 45
BIC COKSDE33XXX
Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an vorstand@ifo-overath.de