Führerschein

Hallo Zusammen, da hier immer öfter die Frage zur Gültigkeit der Heimatführerscheine der Flüchtlinge gestellt wird:

Grundsätzlich gelten die Heimatführerscheine der Flüchtlinge in Deutschland nur 6 Monate, danach dürfen sie nicht mehr hier fahren.

Der Führerschein muss auf einen EU-Führerschein umgeschrieben werden, was über jede Fahrschule möglich ist, aber einige Vorraussetzungen erfüllen muss.

Hier ein Beispiel für albanische Flüchtlinge:

Führerschein für Albaner
die einen gültigen albanischen Führerschein besitzen:

1. Müssen der Behörde bekannt sein (registriert sein) und sich ausweisen können.
2. Der original-albanische Führerschein muss beim ADAC übersetzt werden. Entweder beim ADAC in Köln (Luxemburger Straße 169) oder in jeder ADAC – Geschäftsstelle. Dauert ca. 8 – 10 Tage, Kosten ca. 40 Euro
3. Erste Hilfe Kurs ca. 40 Euro
4. Sehtest
5. Aktuelles Passfoto
6. Anmeldung bei der Fahrschule (Grundgebühr/Anmeldegebühr)
7. Bürgerbüro Overath alle Dokumente einreichen und Führerschein beantragen. Ca. 10 Euro, Unterlagen werden vom Bürgerbüro zum Kreis geschickt und nach ca. 6 – 8 Wochen bekommt der Bewerber Post dass er mit dem Führerschein beginnen kann. Zeitgleich erhält die Fahrschule die Mitteilung dass der Schüler starten kann.
8. Teilnahme an theoretischem Unterricht in der Fahrschule (keine Pflichtstunden vorgegeben) bis zur theoretischen Prüfung. Übungsunterlagen je nach Sprache ca. 65 Euro (englisch)
9. Praktische Fahrstunden (keine Pflichtstunden vorgegeben) bis die Fahrschule denkt dass eine Prüfung möglich ist. Preis pro Stunde ca. 40-50 Euro
10. Es besteht die Möglichkeit die Prüfung in englisch oder in deutsch oder weiteren 10 Sprachen zu machen. (ab Herbst 2016 auch in arabisch)
11. Theoretische Prüfung ca. 30 Euro
12. Praktische Prüfung ca. 120 Euro

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH SIE HABEN BEIDE PRÜFUNGEN BESTANDEN
UND ERHALTEN JETZT DEN DEUTSCHEN FÜHRERSCHEIN:

 

(Info aus dem Facebook IFO-Forum von Annette Klaas)